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Wenn die eigene Hygiene zum Problem wird

Die Grundpflege gilt als Oberbegriff für die Bereiche Körperpflege, Ernährung sowie Mobilität. Die Körperhygiene trägt maßgeblich zum Wohlgefühl bei. Wenn das Zähneputzen mit Schulterarthrosen kaum noch machbar ist, schmerzende Knie Sie nicht mehr aus der Badewanne aussteigen lassen oder Sie für einen längeren Zeitraum bettlägerig sind, übernehmen wir die Körperhygiene. Dabei kommt es darauf an, in welchem Umfang Unterstützung erforderlich ist.

Ist dauerhaft Hilfebedarf bei der Körperpflege nötig, wird der medizinische Dienst der Kassen (MdK) eine Begutachtung vornehmen. Je nachdem zu welchem Ergebnis der MdK kommt, wird der Betroffene in einen Pflegegrad eingestuft. Jedem der 5 Pflegegrade steht ein gewisser Geldbetrag zur Verfügung, welcher entweder als Geldleistung abgerufen werden kann - wenn die Pflege komplett privat organisiert ist -, oder welcher als erhöhter Betrag zur Verfügung steht, wenn mit der Kombinationsleistung ein Pflegedienst beauftragt wird. In der Regel erfolgt vor der ersten Pflege durch unseren Pflegedienst ein Erstgespräch durch die Pflegedienstleister. Hier wird er Pflegeaufwand eingeschätzt, Ressourcen ermittelt und gemeinsam mit dem Betroffenen und den Angehörigen festgelegt, in welchem Maße der Pflegedienst welche Leistungen erbringen wird. Ein Angebot mit genauer Berechnung der zu erwartenden monatlichen Kosten und eine Übersicht unserer Preise und Leistungen ist selbstverständlich.

Bei der Grundpflege handelt es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören:

  • Körperpflege (wie z.B. Waschen, An- und Auskleiden, etc.)
  • Ernährung  (z.B. Mahlzeiten zubereiten / anreichen, etc.)
  • Mobilität (z.B. Toilettengänge, Transfer vom Bett in den Stuhl, etc.)
  • Vorbeugung (Prophylaxen) 
  • Förderung der Eigenständigkeit und Kommunikation