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Medizinische Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie beispielsweise die Wundversorgung, der Verbandswechsel, Kompressionstherapie, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.

Wann ist eine Behandlungspflege notwendig? Im Krankenhaus wird jeder Patient rund um die Uhr medizinisch überwacht und versorgt. Aber auch zu Hause brauchen pflegebedürftige Patienten oft eine medizinische Versorgung. Ebenso wie ein Arzt Medikamente "verschreiben" kann, kann er auch medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen. Wohnt der Patient noch in der eigenen Wohnung, kommt die Pflegekraft ins Haus. 

Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse des versicherten Patienten. Als Kostenträger muss sie die medizinisch notwendigen Maßnahmen genehmigen. Dazu prüft ein Mitarbeiter der Krankenkasse, ob diese Maßnahmen dazu dienen, die Krankheit zu heilen, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Die Verordnung einer Behandlungspflege ist zeitlich begrenzt. Durch unsere Kooperation mit allen Hausärzten in Kerpen kümmern wir uns gerne um die nötigen Verordnungen.

In besonderen Fällen der Krankenhausvermeidungspflege ist auch die Körperpflege über diese Verordnung möglich. Wir beraten Sie gerne!

Beispiele verordnungsfähiger Leistungen:

  • Wundversorgung
  • Verbandswechsel
  • Dekubitusbehandlung
  • Injektionen
  • Infusionen
  • PEG-Versorgung
  • parenterale Ernährung
  • Katheterisierung
  • Stoma-Versorgung 
  • Kompressionstherapie
  • Medikamentengabe
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung