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Information zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI (Pflegebesuche)

Wer Pflegegeld bezieht und ausschließlich von Angehörigen oder Bekannten versorgt wird, muss sich regelmäßig von Fachkräften beraten lassen. Die Beratungsbesuche sollen die Qualität der Pflege zu Hause sicherstellen. Außerdem sind sie zwingende Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten. Die Kosten für diese Beratungsbesuche übernimmt die Pflegekasse.

Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 und 3 müssen sich einmal halbjährlich,

Pflegebedürftige in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich beraten lassen.

Pflegebedürftige, die von einem Pflegedienst gepflegt werden und dafür Sachleistung beziehen sowie Pflegebedürftige im Pflegegrad 1, können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.

Wir bieten Pflegeberatungen gemäß § 37.3 SGB XI durch Pflegefachkräfte nach Terminabsprache an.

Rufen Sie uns gerne an.