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Wir springen ein, wenn die Pflegekraft ausfällt

Pflegen Sie einen Angehörigen, Freund oder Nachbarn und benötigen eine Auszeit, sind krank oder aus anderen Gründen verhindert, um die Pflege für eine bestimmte Dauer weiterzuführen? Dann übernehmen wir gerne die sogenannte Verhinderungspflege.

Ganz nach Ihren Wünschen und dem Bedarf können unsere Leistungen auf bestimmte Stunden und Tage begrenzt oder wochenweise angefordert werden. Ob es nur um zwei Stunden Betreuung geht, wenn Sie einen wichtigen Termin haben, oder Sie eine vierwöchige Traumreise antreten möchten, unser Pflegedienst steht Ihnen kurzfristig und zuverlässig zur Verfügung.

Bezieht der Patient Leistungen aus einem der Pflegegrade 2-5 seit mindestens 6 Monaten, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Verhinderungspflege für die Höchstdauer von 42 Tagen/Kalenderjahr und/oder bis zu einem Betrag von aktuell 1.612,00 €/Kalenderjahr.

Soweit noch ein Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht, kann sich der Leistungsbetrag durch Umwidmung auf maximal 2.418,00 €/Kalenderjahr erhöhen. Für die Zeit der tageweisen Verhinderungspflege wird das zuletzt gezahlte Pflegegeld bis zu 6 Wochen um die Hälfte reduziert. Erfolgt eine stundenweise Verhinderungspflege erfolgt keine Kürzung des Pflegegelds.

Wir beraten Sie gerne

  • Es ist möglich, Verhinderungspflege rückwirkend geltend zu machen, es empfiehlt sich aber, diese vorher bei der zuständigen Pflegekasse zu beantragen
  • Jährliche Kostenübernahme für Verhinderungspflege bis zu 1.612,00 €, bei Umwidmung der noch nicht genutzten Kurzzeitpflege sogar bis zu 2.418,00 €/Kalenderjahr
  • Jährlicher Anspruch auf bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege. 
  • Keine Kürzung des Pflegegeldes bei stundenweiser Verhinderungspflege